Allgemeine Geschäftsbedingungen der GREEN4RENT GmbH und Haftungsverzicht

Sie sollten alle Bedingungen genau lesen, aber das wichtigste zuerst:

Das Fahrradschloss muss am Buchungs-Ende mit der App abgeschlossen werden. Falls das E-Bike nicht gesichert wurde, gilt die Buchung als fortgesetzt und Ihre Rechnung wird weiterhin belastet.

Nach Abschluss Ihrer Fahrt muss das E-Bike an der gleichen GREEN4RENT-Station abgestellt werden (ausgenommen spezielle Stationsverbünde in Korneuburg, Imst und auf der Insel Rügen).

Die STVO (Straßenverkehrsordnung) sowie alle Verkehrs- und Fahrrad-Gesetze müssen befolgt werden. Wir empfehlen weiters das Tragen eines Helmes, unabhängig davon, ob es im jeweiligen Land vom Gesetz vorgeschrieben ist.

Sie überzeugen sich vor Antritt der Fahrt ob genug Akku-Ladung für Ihre geplante Fahrt vorhanden ist. Falls das nicht der Fall ist, dann führen Sie bitte keine Miete durch. Wir leisten keinen Ersatz der Fahrtkosten wenn nicht genug Batterieladung vorhanden ist und auch nicht wenn Sie dadurch auf ein anderes Bike von uns wechseln mussten.
Sie überzeugen sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des E-Bikes und teilen eventuelle Mängel und/oder Schäden dem Kooperationspartner vor Ort mit oder schicken eine E-Mail an .
Innerhalb von 10 Minuten können Sie die Miete kostenfrei beenden, danach wird keine Rückerstattung der Fahrtkosten geleistet!

Der Einsatz der E-Bikes auf Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist ausdrücklich verboten! Ebenso darf das E-Bike nicht durch Wasser oder an einem Ort, der verboten oder illegal ist, benutzt werden. Jegliche Schäden, die auf derartige Einsätze zurückzuführen sind, gehen zu 100% zu Lasten des Mieters.

Sie haften für alle Schäden, die auf unsachgemäßes und fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Alle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Die Haftung von GREEN4RENT auf Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadenskosten wie Sachverständigungskosten oder Wertminderung. Eltern haften für Ihre Kinder.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet.

Allgemeine Geschäftsbedingen im Detail:

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Minderjährige, die mindestens 12 Jahre alt sind, dürfen nur dann E-Bikes ausleihen, wenn die Leistungen von und unter der Verantwortung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen bestellt wurden. Durch die Genehmigung der Nutzung der Leistungen durch einen Minderjährigen erklärt sich der Elternteil oder Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass er oder sie volle Verantwortung und Haftung für alle Verletzungen, Schäden sowie Ausgaben, die sich aus der Nutzung der Leistungen durch den Minderjährigen ergeben, trägt. Des Weiteren sichern Sie zu, dass alle Bedingungen dieser Vereinbarung als Mieter durch den Erziehungsberechtigten oder den Elternteil sowie den Minderjährigen angenommen, zugestimmt und eingehalten werden.

Sie behandeln das E-Bike sorgsam und bestätigen, dass Sie mit der Bedienung eines E-Bikes vertraut sind sowie körperlich in der Lage ist, um mit dem E-Bike zu fahren. Wenn Sie sich für ein E-Bike entscheiden, übernehmen Sie jegliche Verantwortung und Risiken für Verletzungen oder resultierende Gesundheitszustände. Sie erklären sich dafür verantwortlich zu bestimmen, ob Bedingungen wie Schnee, Hagel, Eis oder Gewitterstürme es gefährlich machen, ein E-Bike zu betreiben. Es wird Ihnen empfohlen, Ihr Fahrverhalten und den Bremsweg den Wetter- und Verkehrsbedingungen anzupassen.

Das E-Bike darf weder zerlegt, beschriftet oder anderweitig verändert oder verunstaltet werden.

Das E-Bike steht grundsätzlich rund um die Uhr für die Vermietung zur Verfügung. Bzgl. Beginn- und Endzeiten der Miete müssen die Öffnungszeiten des Kooperationspartners beachtet werden.

Probleme, Unfälle oder Schäden sind unverzüglich den Kooperationspartner vor Ort zu melden. Falls sich das Problem, der Unfall bzw. der Schaden außerhalb der Öffnungszeiten des Kooperationspartners ereignet, muss das Problem, der Unfall bzw. der Schaden zur nächstmöglichen Öffnungszeit gemeldet werden. Eine Nicht-Meldung führt dazu, dass anfallende Kosten Ihnen weiterverrechnet werden. Zusätzlich ist der Schaden via E-Mail an [email protected] zu melden. Falls ein Unfall oder ein anderer Vorfall mit einer Körperverletzung, einem Sachschaden oder dem Diebstahl eines E-Bikes zusammenhängt, muss der Mieter unverzüglich, aber spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde stellen.

Bei Diebstahl während des Verleihs haften Sie bis max. EUR 150,- wenn Sie das E-Bike während einer Pause verschlossen abgestellt haben (Versperren des Rahmenschlosses via „Park“-Modus in der App). Wenn Sie das E-Bike unversperrt während des Verleihs zurücklassen bzw. nach Verleih nicht ordnungsgemäß das Rahmenschloss mit der App versperren und es zu einem Diebstahl kommt, müssen Sie 75% des Verkaufspreises des E-Bikes bezahlen.

Sie dürfen keine zweite Person auf dem E-Bike mitfahren lassen.

Tragtaschen, Aktentaschen oder andere Gegenstände dürfen nur mitgeführt werden, wenn Sie das E-Bike damit problemlos nutzen können. Mobiltelefone, Musikplayer oder andere Geräte, welche Sie von der sichereren Bedienung eines E-Bikes abhalten, dürfen nicht benutzt werden.

Nach Mietende dürfen nur die von GREEN4RENT zur Verfügung gestellten Schlösser verwendet werden und keine eigenen Schlösser angebracht werden.

Sie verpflichten sich, das E-Bike in demselben Zustand, in dem es gemietet wurde, an GREEN4RENT zurückzugeben.

Zahlung und Gebühren

GREEN4RENT wird die im Vertrag bzw. in der App beschriebenen Preise, Ihnen in Rechnung stellen und über das hinterlegte Zahlungsmittel abbuchen. Falls Sie die Rechnung bestreiten, müssen Sie innerhalb von 10 Geschäftstagen nach dem Zeitpunkt der Rechnungstellung mit GREEN4RENT Kontakt aufnehmen und alle Unterlagen, wie z.B. ungefähre Start- und Endzeit zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich weiters Änderungen in Bezug auf das hinterlegte Zahlungsmittel selbst durchzuführen bzw. wenn nicht möglich, GREEN4RENT darüber zu informieren.

Kündigung

GREEN4RENT hat das Recht ohne die Zustimmung des Mieters die Geschäftsbeziehung einseitig zu beenden. Sie dürfen die Geschäftsbeziehung ebenfalls einseitig beenden. Die Geschäftsbeziehung endet allerdings erst dann, wenn alle Gebühren von Ihnen bezahlt wurden.

Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht. Die Verpflichtung des Mieters bei erlaubten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt.

Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht in Österreich vereinbart.

Die allfällige Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages haben nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt demzufolge unverändert rechtsgültig.

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterzeichnung des Mietvertrages außer Kraft. Änderungen des Mietvertrages und/oder der AGBs, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.